Sunday, June 21, 2009

Diskriminierung von Asyl-suchenden Menschen ist nicht zu akzeptieren

Diskriminierung von Asyl-suchenden Menschen ist nicht zu akzeptieren

Menschenrechte in Deutschland massiv eingeschränkt – Kritik vom Flüchtlingsrat Bayern und weiteren Organisationen – Versammlungs-Freiheit gilt für alle Menschen

München / Nürnberg / Berlin. 22. Juni 2009. Deutschland hat in vielen Bereichen knapp 64 Jahre nach dem Ende des Zweiten Welt-Krieges den Aufstieg in internationale Spitzen-Positionen geschafft. Mitten in der Zeit der globalen Welt-Wirtschaftskrise wird Deutschland weiterhin als „Export-Weltmeister“ gefeiert und erst vor kurzem wurde bekannt, dass Deutschland auch „Waffen-Export-Weltmeister“ ist. Den Produkten mit dem Siegel „Made in Germany“ sagt man besondere Qualität nach. Es gibt weitere Bereiche, auf die Deutschland stolz sein kann, was sicher auch eine Frage der Empathie oder Antipathie für Deutschland ist. Nur in einem Bereich droht Deutschland auf die letzten Plätze ab zufallen: Im Punkt der Einhaltung der Menschenrechte für Asyl-suchende Menschen und Menschen in schwerster Not. Zumindest nach Einschätzung mehrerer Tausend Asyl-suchender Menschen, mehreren Asyl- und Flüchtlings-Hilfe-Organisationen und internationaler Beobachter ist Deutschland ernsthaft gefährdet, künftig einen Platz in den hinteren Rängen einzunehmen, sollte der Trend sich rasant negativ entwickeln und fortsetzen.


In Deutschland und in aller Welt wurde der Weltflüchtlings-Tag am Samstag gefeiert. Doch sehr viel Grund zum Feiern gibt es Angaben zahlreicher Organisationen zum Schutz von Asyl-suchenden Menschen und für Menschen in Not zufolge, wahrlich nicht.

Die Diskriminierung von Asyl-suchenden Menschen und Menschen in schwerster Not ist nicht zu akzeptieren, beklagen mehrere Hilfs-Organisationen und internationale Beobachter. Die Bayerische Staats-Regierung weigerte sich, Flüchtlinge und Asyl-suchende Menschen an einer Demonstration gegen Flüchtlingslager am Wochenende anreisen zu lassen. Die Menschen wollten nur von ihren Menschenrechten nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Deutschland Gebrauch machen. Doch dies war diesen Menschen offenbar in vielen Teilen in Deutschland nicht gegönnt und die Menschenrechte wurden durch weitere Einschränkungen verweigert.

Laut Innenministerium und der Zentralen Rückführungsstelle Nordbayern rechtfertigt der Besuch einer Demonstration nicht die Befreiung von der Residenz-Pflicht (Asyl-suchende Menschen dürfen laut deutschem Gesetz „Residenz-Pflicht“ in Deutschland nicht frei reisen oder frei ihren Aufenthaltsort bestimmen). Das Grundrecht auf Versammlungs-Freiheit gelte nur für Deutsche. Damit werde den Flüchtlingen von genau der Behörde, gegen die sich ihr Protest richtet, die Teilnahme an den Aktionen für die Einhaltung der Menschenrechte untersagt, kritisierte der Flüchtlingsrat in Bayern.

Der Besuch der Aktionen für die Einhaltung der Menschenrechte ohne Erlaubnis der deutschen Behörden kann deshalb für Flüchtlinge zu Sanktionen mit einem Bußgeld über eine Geldstrafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe führen.

Viele der Bewohner, Bewohnerinnen und Asyl-suchenden Menschen der Flüchtlingslager trauten sich deshalb nicht, nach München und in weitere Städte in Deutschland zu fahren.

Dies bedeute, dass sich Menschen in Deutschland, die die Einhaltung der Menschenrechte auch in Deutschland unterstützen und fördern wollen, umso zahlreicher an den Demonstrationen teilnehmen müssen, erinnerte der Flüchtlingsrat Bayern.

Man müsse auch der Bayerischen Staats-Regierung klar machen, dass die Menschen in der Frage der Einhaltung der Menschenrechte sich nicht „spalten lassen.“ Der Flüchtlingsrat rief dazu auf, Protest-Schreiben gegen die Einschränkung der Versammlungs-Freiheit auch an den Innenminister von Bayern Joachim Herrmann ( email: minister@stmi.bayern.de) zu schreiben.

Zum internationalen Tag der Flüchtlinge, der als Weltflüchtlings-Tag bezeichnet wird, fanden am Wochenende in vielen Städten Demonstrationen und Kundgebungen für die Versammlungs-Freiheit und Einhaltung der Menschenrechte in Deutschland statt.

Mit Veranstaltungen, wie „Wohnungen statt Flüchtlingslager“, Aktionstage gegen Lagerzwang, mehreren öffentlichen Hearings mit Asyl-suchenden Menschen und Menschen in schwerster Not in Deutschland und einem „gemeinsamen Einriss der Mauer vor dem Bayerischen Landtag“, machten Menschen auf die Not und das Leid von Asyl-suchenden Menschen aufmerksam.

Die Flüchtlingsarbeit ist nicht kostenlos und schon gar nicht umsonst., teilte der Flüchtlingsrat Bayern mit: „Deshalb freuen wir uns über Spenden zur Unterstützung der Arbeit des Bayerischen Flüchtlingsrats. Diese können Sie in beliebiger Höhe auf unser Konto überweisen, auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich eine Spenden-Bescheinigung, da wir als gemeinnütziger Verein anerkannt sind.“, so ein Sprecher.

Ausführliche Informationen sind im Internet bei www.deutschland-lagerland.de zu finden.

Informationen können zudem bei Bayerischer Flüchtlingsrat, Augsburger Str. 13, 80337 München, Tel. 089 76 22 34, Fax 089 76 22 36, www.fluechtlingsrat-bayern.de und www.hinterland-magazin.de angefordert werden.

Wer die Arbeit des Bayerischen Flüchtlingsrates finanziell unterstützen will, kann auf das Konto Bayerischer Flüchtlingsrat, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ: 700 205 00, Konto Nr: 88 32 602 mittels einer Spende helfen.

Am Weltflüchtlings-Tag, Samstag 20. Juni, hat anlässlich der drohenden Abschiebungen von Francis Ddumba und Regina Kiwanuka eine Demonstration in Nürnberg stattgefunden. Das Motto lautete: "Gegen Abschiebungen, Migrations-Kontrolle und für das Recht auf Bewegungs-Freiheit". Veranstaltet wurde die Solidaritäts-Aktion für die Menschenrechte von Flunter, der Flüchtlings-Unterstützung Erlangen und der Karawane Nürnberg am Weißen Turm in Nürnberg. „Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN, www.un.org) ist nicht nur für Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft universell und weltweit gültig.“, erklärten die Journalisten und Sprecher, Tina Green und Andrew P. Harrod des internationalen Medien-Projektes für die Menschenrechte „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters. (seit 2006, www.radiotvinfo.org/humanrightsreporters ), bei dem engagierte Journalisten, Autoren und Menschen aus rund 40 verschiedenen Nationen international für die Einhaltung der Menschenrechte arbeiten.

„In Deutschland gibt es ein zu geringes Bewusstsein für die Einhaltung der Menschenrechte und zu wenig Kenntnisse über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die seit 1948 für alle Menschen gültig ist. Doch wir wollen nicht nur unsere Sorgen kundtun, sondern auch Menschen in Deutschland die Möglichkeit schenken, mehr über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen zu erfahren. Gemeinsam mit den internationalen alternativen Medien IBS Independent Broadcasting Service Liberty (Radio IBS Liberty, IBS TV Liberty, www.ibstelevision.com ) haben wir die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen in einem kleiner Broschüre in mehreren Sprachen als ePublikation veröffentlicht. Wir hoffen, dass wir damit Menschen in Deutschland und auch Asyl-suchenden Menschen etwas helfen können.“, ergänzten die Journalisten und Sprecher Tina Green und Andrew P. Harrod des internationalen Medien-Projektes für die Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in vier verschiedenen Sprachen ist im Internet bei www.scribd.com/doc/15909823/Human-Rights-Universal kostenfrei erhältlich.

Internationale Menschenrechts-Beobachter bewerteten auch den „Häuslichen Arrest“ für Sozialhilfe-Empfänger des Arbeitslosengeldes II (ALG II), der im Jahr 2005 in Deutschland eingeführt wurde, als bedenklich in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte. Mit solchen Regelungen werde auch hier die Versammlungs-Freiheit und elementarste Menschenrechte und Grundrechte massiv eingeschränkt. Nach den Regelungen zahlreicher Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) dürften die Empfänger von Sozialhilfe-Leistungen wie Arbeitslosengeld II oder auch als Hartz 4 bekannt, ihre Wohnung nur noch mit Zustimmung eines „Aufsehers“ oder „Wärters“ oder auch „Fall-Manager“ genannt, verlassen. Sonst würde mit der kompletten Streichung der Sozialhilfe-Leistungen gedroht. Es sei nicht realistisch, dass ein interessierter Arbeitgeber am Wochenende oder in Nacht einen Bewerber für einen möglichen Arbeitsplatz anrufen werde. Die Regelungen wurden im Jahr 2005 unter anderem damit begründet, dass sich Bezieher des Arbeitslosengeldes II (ALG II), 24 Stunden am Telefon für mögliche Anrufe zu Arbeits-Einsätzen verfügbar halten müssten. Solche und weitere Regelungen stünden im deutlichen Widerspruch zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Eine Diktatur könne man sich in Deutschland, nach der Katastrophe in den Jahren 1933 bis 1945 und in Europa nicht mehr leisten.

Einige Auszüge aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen:


Bewegungs-Freiheit für alle Menschen

Artikel 13


1.Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2.Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Versammlungsfreiheit für alle Menschen

Artikel 20


1.Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
2.Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit

Artikel 19


Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Weitere Informationen bei den Vereinten Nationen (UN): www.un.org Andreas Klamm

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