ARGE Breisgau-Hochschwarzwald plant die Entmündigung von Bruno S.
Helferkreis wendet sich erneut an die Öffentlichkeit und fordert eine unabhängige Untersuchung der Ereignisse
Freiburg/March. (bh) 8. Mai 2009. Eine dramatische Wendung nehmen die Vorgänge in der ARGE Breisgau-Hochschwarzwald, der Agentur für Arbeit Freiburg, der Bundesagentur und dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald im Fall gegen Bruno S., teilte der Helferkreis Buno S. in einer Erklärung an die Presse mit.
„Statt endlich die von der ARGE verursachte, fast 4-jährige Zwangs-Arbeitslosigkeit von Bruno S. zu beenden und die Vorgänge und die Vergeudung über 30.000 Euro Hartz4 durch die ARGE öffentlich aufzuklären.“, greife die ARGE unter Billigung der Kontroll-Behörden zu einem nur in Diktaturen üblichen Mittel, kritisierte der Helferkreis. Ein leitender ARBE-Mitarbeiter habe beim Amtsgericht Freiburg die Entmündigung und Betreuung von Bruno S. beantragt.
Der Helferkreis fragte: „Wieso beantragt die ARGE die Betreuung, statt endlich alles aufzuklären? Welche Verbrechen gegen die ARGE hat Bruno S. begangen? Welche Beweise für das Versagen der ARGE liegen noch in den Akten? Wieso lassen CDU Landrätin Störr-Ritter, AA Freiburg Halbtagsdirektorin Höltzen-Schoh, und BA Direktor Weise diese Vorgänge weiter zu und unterstützen Sie damit? Wieso fürchten sich die Behörden so vor der Aufklärung? Wieso scheuen die Verantwortlichen die Aufklärung, sogar mehrfach angebotene Gespräche? Wieso schaffen es die Behörden nicht einmal den Hörer abzunehmen und Bruno S. anzurufen?“
Brunos „Verbrechen“ bestehe darin, dass er wissen möchte, wieso die ARGE seinen Arbeitplatz zum 1. August 2005 verhindert hat.
Der Fallmanager habe dies zwar in seinem Bericht bestätigt, doch der Geschäftsführer der ARGE, Wiessemer habe diesen Bericht „unter den Tisch fallen lassen.“
Zuerst soll er dem Bericht des Helferkreises zufolge, erklärt haben, er betrachte den Bericht als Basis der weiteren Zusammenarbeit, dann hätte der Bericht plötzlich so gar nicht vorgelegen. Daraufhin soll der Geschäftsführer schriftlich mitgeteilt haben "weitere Nachforschungen sind nicht zielführend".
Der Helferkreis von Bruno bezeichnet die Vorgangsweise als eine „für Behörden ungewohnte Vorgangsweise“.
Eine Beschwerde an die Kontrollorgane der ARGE wurde von ihm zurückgewiesen. „Die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald ist selbstständig und habe keine vorgesetzte Dienststelle.“, so die Auskunft.
Offiziell sind die ARGEn (Arbeitsgemeinschaften) gegenüber der BA/AA (Bundesagentur für Arbeit / Agentur für Arbeit) Weisungs-gebunden und die Kontrolle der lokalen ARGE wird gemeinsam vom Landratsamt und Agentur für Arbeit Freiburg ausgeübt.
Als wieder eine Arbeitsstelle zu platzen drohte, stellte Bruno eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Diese soll, Angaben des Berichts zufolge, teilweise verschwunden sein. Obwohl es sich nur um ein einziges Blatt handelte und die Namen von Fallmanagerin Nr.3 und Geschäftsführer nur durch ein Komma getrennt waren, schaffte es der Geschäftsführer die Beschwerde gegen die Fallmanagerin mündlich zurück zuweisen und seine Beschwerde existierte plötzlich nicht mehr.
Damit nicht genug. Bruno S. soll zur Unterschrift unter einen Blanko-1-Euro-Job-Vertrag genötigt worden sein.
Dazu nahm er sich beinahe zwei Jahre Zeit, trotz mehrfacher Rückfragen. Mitte Februar 2009 ließ er über Fallmanagerin Nr. 4 sein Ergebnis ausrichten, "es sei nur um die Hausordnung gegangen, ein Missverständnis und damit sei alles erledigt".
Schriftliche Dokumentationen zu den Ereignissen seien nicht gefertigt worden.
„Doch wieso wurde der Blanko-Vertrag übergangen, der ihm auch vorlag und schon seit Jahren im Internet veröffentlicht ist? Wieso vertuscht ein Mitarbeiter einer deutschen Behörde die versuchte Nötigung? Wieso billigen und unterstützen dies seine Vorgesetzten?“, will der Helferkreis wissen.
Dass der zuständige Mitarbeiter der ARGE nun zum ausführenden Henker von Brunos Persönlichkeitsrechten werde, entbehre nicht einer gewissen Ironie.
Jener Gruppenführer J. habe bereits das Urteil des Bundessozialgerichtes zu den Fahrtkosten zur ARGE ignoriert und habe weiter behauptet: "Fahrtkosten zur ARGE sind im Regelsatz enthalten".
Bruno S. habe die ARGE dabei überführt, den Bundestag belogen zu haben. Zudem sei es dem Mann gelungen, die ARGE bei der systematischen Umgehung des Fahrtkosten-Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) von Dezember 2007 „zu erwischen“.
Das Bundes-Sozial-Gericht (BSG) urteilte eindeutig, dass alle Fahrtkosten zur ARGE zu erstatten sind.
Die ARGE Breisgau bleibt hingegen bei ihrem Standpunkt und vertritt offenbar einen anderen Standpunkt als das Bundes-Sozial-Gericht. In den Vorladungen werde schriftlich darauf hingewiesen: "Unter bestimmten Voraussetzungen können Reisekosten erstattet werden".
Der Helferkreis kann nicht verstehen, was am Urteil des Bundessozialgerichtes nicht verstehbar sei und kritisiert die Benachteiligung der ALG 2-Bezieher entgegen des Urteils des Bundessozialgerichtes.
Man müsse die Frage stellen, wie vielen anderen ALG2-Beziehern die Fahrtkosten ebenfalls vorenthalten wurden.
Antrag auf Entmündigung von Bruno S.
Der Helferkreis fragte: „Ist die Entmündigung von Bruno S. der Grund für die Freude des ARGE Geschäftsführers der ebenfalls durch Fallmanagerin Nr. 3 ausrichten ließ "Mit Ihnen (Anm. Bruno S.) ist alles besprochen und geklärt".
Bruno S. hatte seinen Darstellung zufolge nur ein einziges Gespräch mit dem Geschäftsführer und dessen Zusage habe sich prompt als falsch erwiesen.
Das Gespräch sei damals mit Brunos Frage "Was wird nun aus der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie?", beendet worden. Danach habe der Geschäftsführer sofort den Raum, ohne Verabschiedung, ohne ein weiteres Wort verlassen.
„Ist die Entmündigung der wahre Grund, dass niemand in dieser Bürokratie seiner Verpflichtung aus Diensteid und Grundgesetz nachkommt? Steht die Diktatur der Bürokratie bereits über dem Grundgesetz?“, fragte der Helferkreis von Bruno S.
Hintergrund-Information: Der Diensteid von Beamten lautet: "Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen."
und Grundgesetz Artikel 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.".
Aller staatlichen Gewalt und dazu zählt jede Behörde, auch die ARGE, die BA, AA und das Landratsamt.
Der Helferkreis macht schwere Vorwürfe: „Wieso akzeptieren CDU Landrätin Störr-Ritter, AA Freiburg Halbtagsdirektorin Höltzen-Schoh, und BA Direktor Weise diese Machenschaften in der ARGE Breisgau-Hochschwarzwald? Die Verstöße gegen BSG Urteile; Betrug des Bundestages, immerhin die demokratische Vertretung aller Bürger und gegen das Grundgesetz? Wieso stoppen Sie diese Machenschaften nicht und untersuchen öffentlich, wie schon lange gefordert?
Liegt es vielleicht daran, dass es eine unselige, personelle Verbindung in der ARGE gegen Bruno S. gab. Ein CDU Politiker der Brunos Vater betreute, ihn aber im Krankenhaus dahin siechen und einsam sterben ließ, entpuppte sich als Beamter der Agentur für Arbeit, abgestellt in die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald. Dies war das überraschende Ergebnis, als wir die ersten Stellen-Sabotagen der ARGE untersuchten.“
Die Befangenheit, so der Helferkreis, interessiere bei den Behörden aber niemanden.
Im einzigen persönlichen Gespräch mit dem ARGE Geschäftsführer erwähnte Bruno S. eine politische Internetseite des Beamten und CDU Politikers, ohne Namensnennung, auf der er mit der Telefonnummer der Agentur für Arbeit seine ständige Erreichbarkeit sicherstellte. Kurz darauf wurde diese Seite geändert, aber nur diese eine Seite.
Alles sei sehr dubios und es schreit nach öffentlicher Aufklärung, stellte der Helferkreis hierzu fest.
Wie sind die Chancen, dass sich die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald mit der Entmündigung durchsetzt?
Die Gefahr, dass Bruno S. jetzt entmündigt wird, ist nach Darstellung des Helferkreis „sehr groß“ , denn zuständig ist das Amtsgericht Freiburg, das schon vorher gegen Bruno aktiv gewesen sein soll.
Jenes Amtsgericht habe die Ausstellung eines Beratungs-Scheines abgelehnt, weil sich Bruno S. ja von der ARGE beraten lassen müsse.
Der Helferkreis kritisierte: „Damit muss sich ein Opfer der ARGE vom Täter nun Rechtsrat einholen. Freiburger Justiz, ein Absurdistan. Wann berät der Einbrecher sein Opfer "selbst schuld, Sie haben nicht ausreichend gesichert"? Damit öffnen sich neue Welten. Die ARGE hat die Beratungs-Anfrage übrigens ignoriert.“
Das Amtsgericht habe Bruno S. auch verboten, Fragen zum Tod seines Vaters zu stellen, ihn zu 2.000 Euro oder 20 Tagen Gefängnis, einem für einen ALG2 Bezieher exorbitanten Tagessatz von 100 Euro (Einhundert) verurteilt.
Im Vergleich, informiert der Helferkreis, habe in einem anderen Amtsgericht ein anderer ALG2-Bezieher nur 10 Euro (zehn) Strafe wegen des Besitz von Kinderpornos erhalten.
Damit werden nach Einschätzung des Helferkreises von Bruno S. offenbar die erfolgreiche Wahrheits-Suche zum Tod von Brunos Vater gegen den Willen eines Beamtenkollegen, CDU Politikers und Schöffen zehn mal so schlimm wie Kinderpornos, bestraft.
Obergerichtsvollzieher Udo H. habe am 02. September 2008 „die 20 Tage Gefängnis für erledigt erklärt.“
Am 18. Oktober 2008 erschien der Obergerichtsvollzieher mit der Polizei und ließ seinen Nachbarn Bruno S. wie einen Schwerverbrecher abführen und zum Gefängnis verschleppen, so der Helferkreis
Im Gefängnis wurde die Aufnahme verweigert.
"Ohne Haftbefehl, kein Knast"
Statt den schwer erkrankten Diabetiker wieder nach Hause zu bringen, ließ man ihn einfach vor dem Gefängnis stehen. Ohne Medikamente, Essen, Wasser, Geld, Handy. Bruno S. musste sich 12 Kilometer nach Hause schleppen. Aufgeklärt wurde bis heute nichts. Die drei Strafanzeigen hätten sich inzwischen offenbar zu einer nie gestellten Dienstaufsichts-Beschwerde reduziert, klagt der Helferkreis von Bruno S..
Der Präsident des Amtsgerichtes weigere sich die Fragen des Helfer-Kreises von Bruno S. wegen Unsachlichkeit zu beantworten.
Der Helferkreis kann nicht verstehen was an Fragen wie "Wer hat die Verschleppung und Aussetzung veranlasst? – Wer trägt die die Verantwortung? – Was wurde bisher zur Aufklärung unternommen? – Wieso wurde Bruno S. nicht geholfen?" unsachlich sein soll.
„Vielleicht war der Präsident des Amtsgerichtes über die geplante Entmündigung von Bruno S. informiert.“, vermutet der Helferkreis.
Bereits am 5. Mai 2009 habe sich eine angebliche Mitarbeiterin des Landratsamtes vorgestellt, die eine Hilfe und Betreuung anbieten wollte.
Als Bruno S. die Betreuung ablehnte, habe die Frau ihre Maske fallen lassen mit dem Hinweis: "Das entscheidet der Richter.".
Bereits am nächsten Abend, am 6. Mai 2009 kam eine Psychiaterin des Amtsgerichtes zu Besuch bei Bruno S. Die Frau hätte zwar auch keine Visitenkarte mit sich geführt, habe sich jedoch immerhin freiwillig ausweisen können und trug die Gerichtsunterlagen bei sich, so der Helferkreis.
Der Helferkreis versucht eine Antwort auf die Frage zu finden, ob die Behörden und Politiker noch den argen ARGEN Wahnsinn stoppen.
Die Entmündigung eines Menschen nur um dubiose Machenschaften in einer Behörde zu vertuschen seien unglaublich.
Der Helferkreis ergänzte: „Sind die Zeiten wieder so weit, dass Menschen, die die Wahrheit suchen und auf Recht und Menschlichkeit vertrauen, einfach entmündigt und weg gesperrt werden? Das kannte man in Deutschland nur in totalitären Regimen. Oder sind Arbeitslose einfach nicht mehr System-relevant und an Bruno S. werden die Möglichkeiten der Entrechtung in einer Demokratie bereits praktisch getestet?“
Gescheiterte Versuche des Dialogs
Bruno S. und auch der Helferkreis, so wird in der Presseerklärung mitgeteilt, haben der ARGE, AA, BA und Landratsamt schon seit Jahren klärende Gespräche angeboten, ohne Antwort.
Das einzige Gespräch habe am 18. Februar 2009 mit der Fallmanagerin, also der untersten Ebene in der Bürokratie-Hierarchie, stattgefunden.
Die Fallmanagerin habe nur mündlich die Statements ihrer Vorgesetzten verkündet, die Aufzeichnung verweigert und auf die geforderte schriftliche Bestätigung sei bis zum heutigen Tag nicht erstellt worden.
Dem Helferkreis ist es ein Rätsel, wieso sich Vorgesetzte so massiv hinter ihren Mitarbeiterinnen verstecken.
Der Helferkreis wendet sich jetzt erneut an die Öffentlichkeit: „Wir fordern die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald auf, diese Entmündigung sofort zu stoppen! Wir fordern das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald vertreten durch CDU Landrätin Störr-Ritter, Agentur für Arbeit Freiburg Halbtags-Direktorin Höltzen-Schoh, Direktor der Bundesagentur für Arbeit Nürnberg Weise und Bundesminister für Arbeit und Soziales Scholz auf, die ARGE sofort zu stoppen und alle Vorgänge zu untersuchen.
Ebenso fordern wir alle Politiker auf, sich hier einzuschalten. Stehen Sie zur Demokratie! Ohne Ausnahme! Stoppen Sie diese Auswüchse, jetzt! "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Wir bitten alle anderen Arbeitslosen um Unterstützung. Denkt daran, Ihr seid die Nächsten die systematisch Ihrer Rechte beraubt werden. Arbeitslose sind nicht System-relevant, sondern nur ein überflüssiger Kostenfaktor.“, so der Helferkreis.
Weitere und ausführliche Informationen sind bei www.kassensturz-jetzt.de zu finden und mittels email-Anfrage bei helftbruno@hotmail.de zu erhalten.
Der Vorgang zur geplanten Entmündigung von Bruno S. hat beim Amtsgericht Freiburg das Aktenzeichen 13BXVII303/09
Hintergrund-Information
Wieso eigentlich Entmündigung? Damit habe die Bürokratie die einfachste Möglichkeit, dass ein vom Gericht eingesetzter Betreuer die Geschäfte von Bruno S. übernimmt und in Brunos Namen mit den Behörden alles behandelt. Das Szenario ist einfach.
Der Betreuer würden sich dann nach Darstellung des Helferkreises von Bruno S. in der ARGE zu Kaffee und Kuchen treffen, dabei werde festgestellt, dass alle dubiosen Machenschaften nicht mehr nachvollziehbar und damit erledigt seien.
„Danach knallen die Champagnerkorken. Entmündigung scheint ein Mittel zu sein, um Behördenprobleme durch die lautlose Entsorgung der Opfer zu lösen.
Ein anderes Behörden-Opfer in Brunos Nachbarschaft kämpft inzwischen vor dem EU Gerichtshof für Menschenrechte gegen seine 33 Monate dauernde Entmündigung. Die Klage wurde angenommen.“, so der Helferkreis von Bruno S. aus Freiburg/March im Breisgau / Schwarzwald.
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