Nato-Gipfel: Ist ein Frieden-Dialog zwischen Polizisten und Friedens-Aktivisten möglich?
Polizisten und Demonstranten sollten sich nicht zu den Prügel-Knaben der Nationen machen lassen
Von Andreas Klamm, Französisch-deutscher Nachrichten-Korrespondent
Strasbourg/Kehl/Baden-Baden. 3. April 2009 Die Stimmungen zum NATO-Gipfel in Strasbourg, Kehl und Baden-Baden sind gespannt. Nahezu 30 Staats- und Regierungs-Chef feiern prunkvoll inmitten der globalen Finanz-Krise und Weltwirtschaft-Krise das 60jährige Bestehen der NATO, einem Militär-Bündnis, das in dieser Welt weniger als ein Friedens-Bündnis bekannt ist. In Strasbourg wurden 150 Demonstranten festgenommen.
Vielen Menschen in Frankreich und Deutschland sind Stock-sauer. Immer und immer wird den Menschen erzählt, für Gesundheit, Bildung, für Mindestlohn fehlt das Geld und plötzlich ist viel Geld da für eine glamouröse Feier der NATO, die vielleicht einige Menschen an die prachtvollen Militär-Paraden der einstigen Sowjet-Armeen oder der Armee von China denken lassen.
Es gibt eine Vielzahl von Gründen für Sorgen, Ängste und Nöte der Menschen. In Baden-Baden fühlen sich durch das starke Polizei-Aufgebot von mehr als 5.000 Polizisten zum Schutz der Starken und Mächtigen in dieser Welt einige Menschen sicherer und andere Menschen beklemmt das Meer grün und schwarz uniformierter Menschen in der Masse.
Insgesamt 15.000 Polizisten unterstützt von Soldaten der deutschen Bundeswehr sind in Deutschland und rund 9.000 weitere Sicherheitskräfte sind im Nachbarland Frankreich zum Schutz des NATO-Gipfels im Einsatz.
Die Sicherheits-Kräfte, ungeachtet dessen wie auch immer diese über Militär-Bündnisse privat denken mögen, müssen die Macht und Gewalt des Staates demonstrieren. Auf der anderen Seiten möchten viele Tausend Menschen gegen Krieg und für Frieden demonstrieren.
Doch wie demonstriert man als Frieden-Aktivist überzeugend für den Frieden.? Etwa in dem man Steine auf Polizisten und Soldaten wirft? Wer soll angesichts solcher Bilder erkennen und verstehen können, dass für den Frieden demonstriert wird?
Wer für den Frieden sich engagiert und das ist eine Verpflichtung für alle Menschen insbesondere der Menschen aus Deutschland, die volle Rück-Deckung für ein Engagement für den Frieden im Grundgesetz finden, sollte auch mit friedlichen Mitteln für Frieden demonstrieren.
Ein erster Anfang wäre statt Steine und Molotowcocktails auf Soldaten und Polizisten zu werfen, der einseitige Gewalt-Verzicht, der Menschen die sich für Frieden engagieren wollen.
Mit Gewalt für den Frieden zu demonstrieren ist mindestens ebenso wenig glaubwürdig wie mit Waffen Frieden schaffen zu wollen.
Es ist keine leichte Aufgabe die Aufgabe als Verfassungs- und Grundgesetz-Schützer wahrzunehmen und sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung unter sehr erschwerten Bedingungen zu engagieren. Verfassungs- und Grundgesetz-Schützer kann jeder Mensch sein, der sich nach den Bestimmungen des Grundgesetzes FRIEDLICH für den FRIEDEN engagiert.
Bei diesem besonderen Gipfel der NATO ist es elementar wichtig sich mit kreativen Mitteln und Symbolen für den Frieden und ohne Gewalt für Frieden zu engagieren.
Wer für Frieden steht muss sich nicht hinter Sturmhauben verstecken und mit Steinen bewaffnen.
Wer für Frieden steht sollte die Flagge für den Frieden zeigen, Frieden erlebbar machen und den friedlichen Dialog mit Soldaten und Polizisten suchen und auf Provokationen durch wen auch immer diese stattfinden mit Ruhe, Friedfertigkeit und Gelassenheit reagieren.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 verpflichtet und ermuntert zum Engagement für den Frieden. Bereits in der Präambel zum Grundgesetz steht geschrieben:
„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem VEREINTEN EUROPA DEM FRIEDEN DER WELT ZU DIENEN, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“
Im Artikel 26 des Grundgesetz wurde geregelt: „Art 26
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
Es gibt viele gute Gründe nicht zu kämpfen und die Anwendung von Gewalt abzulehnen und zu verweigern. Als eine Grundlage für den Friedens-Dialog zwischen Polizisten, Soldaten und Friedens-Aktivisten, die sich friedlich für den Frieden in Deutschland und Frankreich engagieren, könnte auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der United Nations (UN, Vereinte Nationen) dienen. Dort steht in der Präambel geschrieben:
„Präambel
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,
da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,
da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,
da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,
da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,
da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,
verkündet die Generalversammlung
diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten. „
In Artikel 18 wird das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit garantiert, in Artikel 19 das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung und in Artikel 20 wird ausdrücklich im Absatz 1 das Recht aller Menschen garantiert sich FRIEDLICH zu versammeln und zu Vereinigungen zusammen zu schließen.
Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 20
1.Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
2.Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der United Nations (UN, www.un.org) bietet eine gute Grundlage für den aktiven und Gewalt-freien Friedens-Dialog zwischen Menschen, die an der Basis einer Pyramide die Staats-Gewalt repräsentieren müssen als Beamte und Diener des Staates und auf der anderen Seite von Menschen an der Basis einer Pyramide die sich friedlich gegen die unsinnige Kriegs-Treiberei und ein nicht notwendiges Blut-Vergießen und für Frieden in der Welt engagieren wollen.
Die Chance, die das Grundgesetz bietet dem FRIEDEN IN EINEM VEREINTEN EUROPA UND IN DER WELT ZU DIENEN sollten Polizisten, Soldaten und Frieden-Aktvisiten im Friedens-Dialog gemeinsam aus dem geeigneten Anlass des 60jährigen Bestehen der NATO nutzen.
Und mal ehrlich wer könnnte es nicht verstehen, wenn es sich Polizisten, Soldaten und Frieden-Aktivisten auf der Strasse und auf dem Rasen nicht auch gut gehen lassen. Die Starken und Mächtigen dieser Welt, rund 30 Staats- und Regierungs-Chefs genießen die Feierlichkeiten und es besteht kein Zweifel daran, die Männer und Frauen an den Spitzen der Pyramiden lassen es sich gut gehen.
Vor dem Gesetz sind bekanntlich alle Menschen gleich und vieles spricht dafür dass es sich Soldaten, Polizisten und Menschen, die sich für den Frieden engagieren in Friedens-Arbeit und im Friedens-Dialog auch gut gehen lassen sollten. Während eine Gruppe das Militär-Bündnis feiert, könnte die andere Gruppe ein kleines Friedens-Fest feiern.
Würde das gelingen könnte auf der einen Seite ein Militär-Bündnis feiern, während auf der anderen Seite Menschen echte und wahre Friedens-Arbeit leisten. Dann könnte neben dem NATO-Gipfel ein Friedens-Gipfel entstehen und wirken für die friedliche Zukunft aller Menschen in der Welt.
Einem Wunsch vieler Menschen, dem bis heute in dieser Form noch nicht die notwendige Würdigung entgegenbracht wurde.
Für unsere Leser und Leserinnen aus Frankreich hat die Redaktion die Auszüge aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in der Französischen Sprache angefügt.
Déclaration universelle des droits de l'homme
Préambule
Considérant que la reconnaissance de la dignité inhérente à tous les membres de la famille humaine et de leurs droits égaux et inaliénables constitue le fondement de la liberté, de la justice et de la paix dans le monde,
Considérant que la méconnaissance et le mépris des droits de l'homme ont conduit à des actes de barbarie qui révoltent la conscience de l'humanité et que l'avènement d'un monde où les êtres humains seront libres de parler et de croire, libérés de la terreur et de la misère, a été proclamé comme la plus haute aspiration de l'homme,
Considérant qu'il est essentiel que les droits de l'homme soient protégés par un régime de droit pour que l'homme ne soit pas contraint, en suprême recours, à la révolte contre la tyrannie et l'oppression,
Considérant qu'il est essentiel d'encourager le développement de relations amicales entre nations,
Considérant que dans la Charte les peuples des Nations Unies ont proclamé à nouveau leur foi dans les droits fondamentaux de l'homme, dans la dignité et la valeur de la personne humaine, dans l'égalité des droits des hommes et des femmes, et qu'ils se sont déclarés résolus à favoriser le progrès social et à instaurer de meilleures conditions de vie dans une liberté plus grande,
Considérant que les Etats Membres se sont engagés à assurer, en coopération avec l'Organisation des Nations Unies, le respect universel et effectif des droits de l'homme et des libertés fondamentales,
Considérant qu'une conception commune de ces droits et libertés est de la plus haute importance pour remplir pleinement cet engagement,
L'Assemblée générale
Proclame la présente Déclaration universelle des droits de l'homme comme l'idéal commun à atteindre par tous les peuples et toutes les nations afin que tous les individus et tous les organes de la société, ayant cette Déclaration constamment à l'esprit, s'efforcent, par l'enseignement et l'éducation, de développer le respect de ces droits et libertés et d'en assurer, par des mesures progressives d'ordre national et international, la reconnaissance et l'application universelles et effectives, tant parmi les populations des Etats Membres eux-mêmes que parmi celles des territoires placés sous leur juridiction.
Article 18
Toute personne a droit à la liberté de pensée, de conscience et de religion; ce droit implique la liberté de changer de religion ou de conviction ainsi que la liberté de manifester sa religion ou sa conviction, seule ou en commun, tant en public qu'en privé, par l'enseignement, les pratiques, le culte et l'accomplissement des rites.
Article 19
Tout individu a droit à la liberté d'opinion et d'expression, ce qui implique le droit de ne pas être inquiété pour ses opinions et celui de chercher, de recevoir et de répandre, sans considérations de frontières, les informations et les idées par quelque moyen d'expression que ce soit.
Article 20
1.Toute personne a droit à la liberté de réunion et d'association pacifiques.
2.Nul ne peut être obligé de faire partie d'une association.
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