Bruno Schillinger: Ein Leben ohne soziale Sicherheit und ärztliche Versorgung
Von Andreas Klamm
Freiburg / March. 19. Juli 2009. Der chronisch erkrankte IT-Technolgie-Fachmann und sozial-politische Aktivist Bruno Schillinger (wir berichteten) muss offenbar immer noch, inzwischen seit bereits drei Monaten, ohne finanzielle Sozial-Hilfeleistungen und ohne eine ärztliche Versorgung in Deutschland um das Überleben kämpfen. Diese Situation trifft den an Diabetes mellitus erkankten Mann hart, der seit drei Monaten nicht mehr krankenversichert ist. Das teilten Bruno Schillinger und der Helferkreis Bruno Schillinger (HKBS) in einer Pressemitteilung vom 16. Juli 2009 mit.
Bruno Schillinger: "Sozial-Mobbing und Krisen können jeden Menschen treffen.". Photo: HKBS
Die für den Arbeitsplatz-suchenden IT-Techniker Bruno Schillinger zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE,) habe seit drei Monaten alle Leistungen der Sozialhilfe eingestellt und bewillige keine Zahlungen nach dem Arbeitslosengeld II / Hartz 4.
Im April 2007 verhungerte der lernbehinderte und an Depressionen erkrankte, damals 20jährige André Kirsch, in Speyer am Rhein, nach dem ihm und seiner Mutter zuvor alle Sozial-Hilfeleistungen auf 0,00 Euro gekürzt, vielmehr keine finanzielle Sozial-Hilfeleistungen bewilligt wurden.
Die ARGE habe den Hilfe-suchenden Bruno Schillinger dazu aufgefordert, sich privat bei einer privaten Krankenkasse zu versichern, was diesem jedoch nicht möglich ist ohne jede Form finanzieller Einkünfte oder finanzieller Sozial-Hilfeleistungen.
Der Helferkreis und Bruno Schillinger erklärten: „Eine solche Aufforderung klingt angesichts der nicht gewährten finanziellen Sozialhilfe-Leistungen wie ein blanker Hohn. Jede Hilfe wird unterlassen. Am 2. Juli 2009 war Bruno persönlich bei der ARGE -Geschäftsführerin und bei der Direktion der Agentur für Arbeit in Freiburg und bettelte um Unterstützung, weil am nächsten Tag seine Medikamente zur Behandlung des Diabetes mellitus zu Ende gingen. Eine unbürokratische Sofort-Hilfe wurde gnadenlos verweigert. Ohne Geld ist es nicht möglich eine private Krankenversicherung zu bezahlen.“
Man fühle sich von der behördlichen „Führungs-Elite“ alleine gelassen. Die Vorgesetzen hätten, Angaben des Helferkreises zufolge nichts unternommen, um eine angemessene Hilfe zu gewähren.
„Weder die Landrätin, noch der Direktor der Bundesagentur, der Landtag von Baden-Württemberg, der Bundestag, der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, drei weitere Minister des Landes, Arbeitsminister und Bundeskanzlerin halfen. „ klagten Bruno Schillinger und der Helferkreis Bruno Schillinger (HKBS).
Alle Vorgesetzten und übergeordneten Dienststellen seien seit Monaten über Nahrungs-Mangel und die Vorgänge in der zuständigen ARGE informiert. Man schweige nur und für den Helferkreis stellt sich die Situation dar als „...warte man auf das Ende von Bruno...“.
Bruno Schillinger und der Helferkreis teilten weiter mit: „Als eine einsame Kreisrätin, hat die SPD-Politikerin Ellen Brinkmann versucht ihm bei der ARGE zu helfen. Die Hilfe-Versuche der engagierten SPD-Politikerin blieben leider erfolglos.“
Dem Mann werde seit drei Monaten die lebensnotwendige und medizinische Versorgung verweigert.
Im Kampf um das nackte Überleben kochen bei Bruno Schillinger und dem Helferkreis die Emotionen hoch und so stellen beide auch provokative Fragen wie „Handelt es sich bei der Verweigerung ärztlicher Hilfe und finanzieller Sozial-Hilfe-Leistungen noch um vorsätzliche Körper-Verletzung oder bereits um versuchten Mord? Gelten Grundgesetz und Menschenrechte nicht mehr für Menschen ohne Erwerbseinkommen, so genannte Arbeitslose? Oder gelten die Grundrechte und Menschenrechte nur für Bruno nicht mehr?“
Seit vier Jahren habe die ARGE die Bemühungen von Bruno sabotiert einen Arbeitsplatz zu finden. Urteile des Bundes-Sozialgerichtes seien ignoriert worden. Man habe sogar den Bundestag belogen.
Der Helferkreis spekuliert und und stellte weitere provokative Fragen: „Soll Bruno um die Ecke gebracht werden, weil er das Versagen und die Verschwendung von Steuern und Arbeitslosenbeiträgen nicht auf sich beruhen lassen möchte? Kommt nach einer manipulierten Entmündigung nun etwa die Körperverletzung oder ein Mord? Oder ist dies die Fortführung einer Methode aus sehr dunklen, deutschen Zeiten? Ist es die Wiedereinführung der Euthanasie?“
Gegenüber Bruno Schillinger und dem Helferkreis Buno Schillinger (HKBS) bestätigte ein Sprecher eines Bundestags-Abgeordneten: „Vielen Menschen in Deutschland geht es so wie Bruno Schillinger.“
Bei Bruno haben sich nach Informationen des Helferkreises Bruno Schillinger (HKBS) weitere Opfer von Sozial-Mobbing gemeldet.
Offenbar mussten in Deutschland viele weitere Menschen ähnliche Erfahrungen machen: „Monate-lang keine Hartz IV-Zahlungen trotz schwerster Erkrankungen, keine medizinische Behandlung, weil Geld für Fahrten zur ambulanten Behandlung in einer Spezial-Klinik fehlt, Miet-Kürzungen und im Winter müssen Menschen frieren, weil das Heizöl fehlt.“
Jeder Mensch könne Opfer von Sozial-Mobbing oder einer Krise werden, warnten erneut Bruno Schillinger und der Helfer-Kreis Buno Schillinger. Wer Kontakt mit Buno Schillinger und dem Helfer-Kreis aufnehmen will: Helfer-Kreis Bruno Schillinger (HKBS), Internet: www.kassensturz-jetzt.de .
Nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (www.un.org) haben in Deutschland auch chronisch kranke Menschen und behinderte Menschen Anspruch auf die soziale Sicherheit und die ärztliche Versorgung:
Artikel 25
1.Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2.Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Vergleiche hierzu: Allgmeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen (United Nations), www.un.org
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